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Bootsdienst

DLRG-Motorrettungsboote (MRB) stellen wichtige Einsatzmittel bei der Erledigung der durch uns übernommenen Aufgaben dar. Ihre Bedienung und Beherrschung erfordert ein umfangreiches theoretisches und praktisches Fachwissen, das durch die Ausbildung für den DLRG Bootsführerschein erworben und durch eine entsprechende Prüfung nach dem Regelwerk der DLRG nachgewiesen wird. Als Nachweis der Legitimation zum Führen eines MRB wird ein entsprechender DLRG-Bootsführerschein ausgestellt. Die Anforderungen an die Bootsführer sind je nach Einsatzgebiet verschieden.

Die Lehrgänge zum Erwerb des DLRG-Bootsführerscheins A (Binnenbereich) bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Die theoretische Ausbildung umfasst laut "Ausbildungsrahmenplan der DLRG für die Bootsführerausbildung" einen Zeitumfang von insgesamt ca. 50 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten je Unterrichtseinheit. Die praktische Ausbildung zieht parallel hierzu einen Zeitumfang von ca. 30 Unterrichtseinheiten a 60 Minuten je Unterrichtseinheit nach sich. Angestrebt ist, dass der Lehrgang durch jeden Teilnehmer in einer Saison abgeschlossen werden kann.

Doch trotz der anspruchsvollen Ausbildung kommt bei den Bootsführern der Spaß nicht zu kurz: Bei alljährlichen Weiterbildungen oder Übungen wird eifrig die Kameradschaft gepflegt.

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein A

Der DLRG-Bootsführerschein A ist erforderlich für den gesamten Binnenbereich. Dieser umfasst die Bundes- und Landesgewässer sowie die in kommunaler oder privater Trägerschaft stehenden Wasserflächen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein B (512))
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

Dokumente

Abzeichen

DLRG Bootsführerschein B

Der DLRG-Bootsführerschein B ist erforderlich für den Bereich der Seeschifffahrtsstraßen und Seestraßen.

Inhalte

  • Lehrgangseinstieg
  • Grundlagen
  • Verkehrsrechtliche Bestimmungen
  • Bootstechnik
  • Motorenkunde
  • Festmachen und Ankern
  • Sicherheit
  • DLRG Boote im Einsatz
  • Hilfeleistung bei besonderen Einsätzen
  • Slippen und Trailern

Voraussetzungen

  • Mitgliedschaft in der DLRG
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst (Mindestens 2 Jahre aktive Mitarbeit im Wasserrettungsdienst, davon mindestens 1 Jahr Bootsdienst)
  • Ausbildung: Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber (152)
  • Ausbildung: Basisausbildung Einsatzdienste (401) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 401)
  • Ausbildung: Modul - Umgang mit Rettungsgeräten und Überwachung von Wasserflächen (402) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 402)
  • Ausbildung: Modul - Einsatz an Küstengewässern (404) oder Ausbildung: Wasserretter (411) (Vorlage der Fachausbildung Wasserrettungsdienst (411) ersetzt 404)
  • Ärztliche Tauglichkeit
  • Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein A (511) (Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang; entfällt bei bereits vorhandenem DLRG-Bootsführerschein A (511))
  • Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt) (Mindestens 15 bescheinigte Fahrstunden (max. 2 Jahre zurückliegend, durch DLRG-Bootsführer bescheinigt))

Praktische Prüfungsleistungen

  • Amtlicher Teil gemäß Fragenkatalog für den amtlichen Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
  • DLRG-spezifischer Teil
  • Fahrpraxis / Kreuzpeilung
  • Seemannschaft
  • Motorenkunde

Dokumente

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