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Rettungsfähigkeit für Lehrkräfte

Im Schulschwimmen bzw. im Unterricht von Wassersportarten tätige Lehrkräfte müssen in Hessen spätestens alle 5 Jahre ihre Rettungsfähigkeit nachweisen. Dies kann auf zwei Wegen erfolgen:

1. Die Lehrkraft wiederholt ihr Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Bronze oder

2. Die Lehrkraft besucht bei der DLRG in Hessen einen Kurs zur „Auffrischung der Rettungsfähigkeit beim Schwimmen und im Wassersport in der Schule“ mit 6 Unterrichtseinheiten.

Die zugehörige „Verordnung über die Aufsicht über Schülerinnen und Schüler (Aufsichtsverordnung – AufsVO) vom 11.12.2013“ wurde im Amtsblatt 1/14 vom 15.01.2014 veröffentlicht. Hiernach müssen „alle Aufsichtspersonen beim Wassersport einschließlich des Schwimmens schwimm- und rettungsfähig sein. Die Rettungsfähigkeit wird in der Regel durch das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen in Bronze nachgewiesen. Sie ist nach jeweils spätestens fünf Jahren erneut nachzuweisen.“

Teilnahmevoraussetzung: Die Lehrkraft verfügt bereits über das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen Bronze.

Derzeit werden im DLRG Bezirk Main-Kinzig nachfolgende Kurse zu diesem Thema angeboten:

Datum Anbieter Ort
? Ortsgruppe Bruchköbel Bruchköbel
27.01.-17.02.23 Ortsgruppe Hanau Hanau
? Ortsgruppe Maintal Maintal
? Ortsgruppe Nidderau Nidderau

Zur Anmeldung oder für weitere Informationen zu diesem Kursangebot wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns. Ansprechpartnerin ist Frau Claudia Bär.

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